Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung, Reisebestätigung
Mit der Anmeldung bietet uns der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, im elektronischen Verkehr, per Telefax oder mündlich erfolgen.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Anmeldung ab, so stellt dies ein neues Angebot unsererseits darf, an welches wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist uns gegenüber die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung des Reisepreises oder Restzahlung desselben erklärt.
Bezahlung
Die Gesamt Summe des Reisepreises ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn in voller Höhe zu bezahlen.
Erfolgt der Vertragsabschluss weniger als 25 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis ab Aushändigung des Sicherungsscheines sofort in einer Summe zur Zahlung fällig.
Werden die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht zu den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten geleistet, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurück zu treten und den Kunden mit den unter nachstehender Ziffer 5 genannten Rücktrittskosten zu belasten.
Leistungs- u. Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind bzw. außerhalb unseres Einflusses liegen, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung über die entsprechenden Änderungen oder Abweichungen informieren.
Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Für den Fall einer erheblichen Änderung oder Abweichung einer oder mehrerer Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise uns gegenüber zu verlangen, soweit wir hierzu in der Lage sind, eine derartige Reise ohne Aufpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Änderung oder Abweichung der Reiseleistung anzumelden.
Wir behalten uns vor, den vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen- oder Sicherungsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro an der Reise teilnehmenden Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Bei der Berechnung von Preisänderungen werden nur solche berücksichtigt, die ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eingetreten sind. Die Kalkulation der Preisänderung erfolgt dergestalt, dass der Preis der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder der Wechselkurs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Preis oder dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der tatsächlich eingetretenen Preiserhöhung oder Wechselkurserhöhung gegenüber gestellt wird und die sich danach ergebenen Mehrkosten durch die Anzahl der Reiseteilnehmer geteilt werden. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung von den maßgeblichen Umständen für eine Reisepreiserhöhung in Kenntnis setzen. Eine Preiserhöhung ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig.
Im Fall einer Reisepreiserhöhung um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Aufpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung zur Änderung des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt durch den Kunden, Stornokosten, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verfällt unter Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen sowie unsere Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechnung der Entschädigung haben wir ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem vereinbarten Reisepreis. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden berechnet wie folgt:
bis 31 Tage vor Reisebeginn ................................................. 0 %
ab 30 bis 21 Tage vor Reisebeginn ....................................... 40 %
ab 20 bis 11 Tage vor Reisebeginn ....................................... 60 %
ab 10 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn .................................. 80 %
bei Nichtantritt der Reise (no Show) ..................................... 95 %
Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
Umbuchungen; Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-. Für Umbuchungen oder Namensänderung werden folgende Entschädigungen berechnet:
vor Ticketausstellung ......................................................... € 70,00
nach Ticketausstellung .................................................... € 150,00
Wir behalten uns vor, anstelle der vorgenannten Pauschalen eine höhere konkrete Entschädigung geltend zu machen, wobei wir nachzuweisen haben, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils angesetzte Pauschale entstanden sind
Das gesetzliche Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten worden sind, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, besteht uns gegenüber kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns allerdings um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen gegenüber den Leistungsträgern bemühen. Letzteres gilt nicht, soweit es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Wir sind berechtigt, wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurück zu treten, wenn wir
a, in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben haben und
b, in unserer Annahmeerklärung (Reisebestätigung) die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben ist oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen wurde.
Das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl ist für uns erforderlich, da ansonsten nach unserer Kalkulation bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und Durchführung der Reise die entstehenden Kosten zu einer Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze führen würden.
Der Rücktritt ist gegenüber dem Kunden bis spätestens zum 30. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn zu erklären.
Wird die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt, erhält der Kunde die bereits auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
Beschränkung der Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt,
a, soweit ein Schaden beim Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b, soweit wir für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden eine Leistungsträgers verantwortlich sind.
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist ebenfalls auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt pro Kunde und Reise. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche bezüglich Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- u. Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt worden sind, wie etwa Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche und Ausstellungen, soweit diese Leistungen in der Reiseausschreibung oder an sonstiger Stelle vor Vertragsabschluss ausdrücklich und unter Benennung des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass für den Kunden unzweifelhaft erkennbar ist, dass diese Leistungen nicht Bestandteil der von uns zu erbringenden Reiseleistungen sind.
Eine gesonderte Haftung unsererseits ist gegeben
a, für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom Ausgangsort der Reise zum Zielort beinhalten sowie bei Zwischenbeförderungen und Unterbringungen während der Reise,
b, soweit für einen Schaden beim Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärung- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich waren.
Mitwirkungspflicht des Kunden
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Kunde berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und eventuelle Schäden zu verringern oder zu vermeiden. Er ist insoweit verpflichtet, uns einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, ist der Kunde mit einem Anspruch auf Reisepreisminderung ausgeschlossen. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Mängelanzeige erkennbar nicht zielführend sein kann oder dem Kunden aus besonderen Gründen unzumutbar ist Die Mängelanzeige hat unverzüglich gegenüber der Reiseleitung vor Ort zu erfolgen. Befindet sich keine Reiseleitung vor Ort, sind Reisemängel unverzüglich uns gegenüber an unserem Firmensitz geltend zu machen. Über unsere Erreichbarkeit bzw. die Erreichbarkeit der Reiseleitung vor Ort wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens allerdings mit den Reiseunterlagen, informiert. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, im Rahmen des Möglichen Abhilfe bei Reisemängeln zu schaffen. Es besteht allerdings keine Befugnis, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
Beabsichtigt ein Kunde, den Reisevertrag wegen eines Reisemangels nach § 651e BGB oder aus einem wichtigen, uns erkennbaren Grund, wegen Unzumutbarkeit zu kündigen, so hat er uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verbindlich verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes, uns erkennbares, Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
Hat der Kunde nicht innerhalb einer von uns genannten Frist die für die Reise erforderlichen Unterlagen erhalten, so hat er uns unverzüglich zu informieren.
Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eins Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Diese Ansprüche können fristwahrend nur uns gegenüber als Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
Verjährung
Die Ansprüche des Kunden gem. §§ 651c-f BGB wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 2 Jahren. Gleiches gilt für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Sämtliche sonstigen Ansprüche gem. den §§ 651c-f BGB verjähren in 1 Jahr.
Verjährungsbeginn für Ansprüche gem. vorstehenden Ziffern 10.1 und 10.2 ist an dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
Soweit zwischen dem Kunden und uns Verhandlungen wegen vom Kunden behaupteter Ansprüche schweben, wird die Verjährung solange gehemmt, bis der Kunde oder wir die Verhandlungen für gescheitert erklären oder eine Fortsetzung derselben ablehnen. Die Verjährung tritt hierbei frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.
Pass-, Visa- u. Gesundheitsvorschriften
Wir werden Deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- u. Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über gegebenenfalls Änderungen vor Reisantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn uns der Kunde mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir diesbezüglich eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben.
Für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- u. Devisenvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die dem Kunden aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir schuldhaft falsch oder unzureichend informiert haben.
Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungs-leistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, sind wir verpflichtet, den Kunden zu informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, sind wir verpflichtet, den Kunden über den Wechsel unverzüglich zu informieren. Die „Blacklist“ ist auf der Internetseite „http://air-ban.europa.eu“ abrufbar.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt im Übrigen auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Klagen des Kunden gegen uns sind ausschließlich an unserem Sitz zu führen.
Für Klagen unsererseits gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.
Vorstehende Bestimmungen über Rechtswahl und Gerichtsstand gelten nicht,
a, soweit sie aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und uns anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Kunden ergibt oder
b, soweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die sich aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ergebenden Bestimmungen, oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt oder die Regelungslücke bedacht hätten.
Reiseveranstalter
Wir fuhren die Reise als Veranstalter unter folgender Firmierung durch: